Obmannregelung
Was bedeutet die Obmannregelung?
Für leistungsorientierte Ruderer außerhalb des Trainingsbereiches der 1. und 2. WKE wurden Rennboote zur Verfügung gestellt. Jedes Boot hat einen verantwortlichen Obmann, der die Nutzung koordiniert und die Einsatzbereitschaft der Boote gewährleistet.
Welche Obmannboote stehen zur Verfügung?
Für fast jede Bootskategorie steht ein Rennboot für die Gewichtsklasse 85 bis 100 Kilogramm Durchschnittsgewicht pro Ruderer zur Verfügung. Die Boote tragen den Aufkleber „Obmann“.
Rechte und Pflichten des Obmanns
Jedes Boot hat ein Obmann. Dieser wird derzeit vom Bootswart quasi als Assistent bestimmt. Die Pflichten des Obmanns bestehen darin, dass Boot immer in einem ruderbaren Zustand zu halten und die Nutzung zu koordinieren. Er sorgt dafür, dass Reparaturen oder Verluste sofort behoben werden, um möglichst geringe Ausfallzeiten der Boote zu gewährleisten. Damit wird ihm auch das Recht eingeräumt, über die Nutzung des Bootes zu bestimmen.
Wer darf Obmannboote rudern?
Im Prinzip jeder, der über einen gültigen Ruderpass des DRV verfügt und die Erlaubnis des Obmanns hat. In Problemfällen schlichtet der Bootswart. Pflichten des Ruderers Obleute-Boote dürfen nur nach Absprache und Freigabe mit dem Obmann gerudert werden. Der anfragende Ruderer ist zugleich verantwortlich für das Boot während der Nutzung. Ohne Wissen des Obmanns darf das Boot nicht gerudert werden. Schäden sind unverzüglich dem Obmann und dem Bootswart zu melden.
Wie kann ich Obmann werden?
Obleute sollten nach einer Zeit von etwa zwei Jahren wechseln. Wer Interesse daran hat, die Verantwortung für ein Boot zu übernehmen, kann sich gern an den Bootswart wenden.
Kontakt
Der Hamburger und
Germania Ruder Club
Alsterufer 21
D-20354 Hamburg
Telefon: 040-44 87 94
Telefax: 040-45 03 54 65
