Ruderordnung

Präambel

Die Ruderordnung des Clubs ist verbindlich für alle im Club rudernden Mitglieder und Gäste. Sie dient der Sicherheit des Ruderbetriebes, der Einhaltung der auf der Alster und ihren Nebengewässern geltenden Vorschriften und dem Erhalt von Booten und Material.

Zulassung zur Fahrt

1. Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Rudersport ist das Freischwim- merzeugnis. Nichtschwimmern ist das Einsteigen in ein Ruderboot des Clubs nicht erlaubt.

2. Bei Fahrten auf der Unterelbe oder anderen offenen Gewässern wird das Tragen von Schwimmwesten empfohlen. Für Mitglieder der JA und der Schülerudervereine ist das Tragen von Schwimmwesten auf den genann- ten Gewässern verbindlich. Die Schwimmwesten werden vom Kapitän für Wanderrudern ausgegeben.

3. Bei Gewitter darf nicht gerudert werden. Sollte ein Gewitter überraschend während einer Rudertour aufziehen, so ist sofort Schutz am Ufer oder un- ter einer Brücke zu suchen.

4. Bei Eisgang oder der Gefahr von Eisbildung darf nicht gerudert werden. Dies gilt auch, wenn die Hallentore nicht abgeschlossen sind. Fahrten im Einer sind während der kalten Jahreszeit nur in Begleitung eines Motor- bootes erlaubt.

Vor der Fahrt

5. Jede Fahrt ist vor Antritt in das elektronische Fahrtenbuch einzutragen. Bei Mannschaftsbooten ist dabei ein Obmann zu bestimmen, der für die Ein- haltung der Ruderordnung und die Sicherheit im Boot verantwortlich ist. Wenn von der Mannschaft nichts anderes eingetragen wird, wählt das elektronische Fahrtenbuch hierfür automatisch den Steuermann oder den Bugmann bei ungesteuerten Booten aus.

6. Beim Tragen der Boote ist darauf zu achten, dass eine ausreichende An- zahl von Ruderern vorhanden ist, um das Boot sicher zu bewegen. Im Zweifelsfall helfen sich die Mannschaften gegenseitig. Insbesondere sind ältere Clubkameraden zu unterstützen. Getragen wird an der Scheuerleiste bzw. wenn vorhanden, an den angebrachten Griffen. Auf keinen Fall darf an den Auslegern getragen werden. Riemen werden einzeln und Skulls maximal paarweise (ein Skull pro Hand) getragen.Während der Fahrt

7. Gerudert wird ausschließlich in ordnungsgemäßer Clubruderkleidung. Hier- von ausgenommen sind Anfänger, die noch nicht Mitglieder des Clubs sind, Gastruderer und die Trainingsleute der 1. Wettkampfebene.

8. Bei Dunkelheit hat jedes Boot eine deutlich sichtbare Lampe im Bug zu führen. Boote ohne Steuermann dürfen bei Dunkelheit nicht gefahren wer- den. Eine Fahrt ohne Steuermann oder ohne Bootsbeleuchtung ist so zu planen, dass sie vor Eintritt der Dunkelheit beendet ist.

9. Auf der Alster gilt das Rechtsfahrgebot. D.h. bei Fahrten alsteraufwärts ist ein Kurs etwa in der Mitte der Außenalster einzuhalten, bei der Rückfahrt ist unter dem Ufer auf der Harvestehuder Seite zu fahren. Alsterdampfer und sonstige Berufsschifffahrt haben immer Vorfahrt. Seglern ist soweit möglich auszuweichen. Auf dem Alsterlauf nördlich der Krugkoppelbrücke hat die Talfahrt Vorfahrt vor der Bergfahrt. Dies ist besonders unter den Brücken zu befolgen.

10. Bei unklaren Situationen oder Kollisionsgefahr ist das andere Boot durch den Zuruf „Wahrschau“ auf die Situation aufmerksam zu machen. Im Zweifelsfall geht die Sicherheit vor und das Boot ist zu stoppen!

11. Läuft das Boot infolge Wellengangs oder Havarie voll, gilt es Ruhe zu be- wahren und im Zweifel immer im Boot sitzen zu bleiben. Das gilt insbe- sondere bei kaltem Wasser. In einem vollgelaufenen Boot wird man zwar nass und kalt, hat aber bessere Überlebenschancen bis zur Rettung von außen, weil ein Ruderboot nicht untergeht wie ein Stein, sondern schwimmfähig bleibt. Das gilt auch für Kunststoffboote, von denen die meistbenutzten im Winter mit Schwimmkörpern versehen sind. Das Schwimmen im kalten Wasser ist extrem lebensgefährlich!

12. Der Vorstand empfiehlt, dass vor allem bei Dunkelheit ein Handy an Bord sein sollte, damit im Notfall Hilfe unter 112 gerufen werden kann.

13. Bei der Rückkehr zum Steg wird immer von der Stadtseite her angelegt. Zunächst wird am Steg vorbei gerudert und gewendet. Dabei ist auf an- und ablegende Boote am Steg des Ruderclubs Favorite Hammonia zu ach- ten. Um weiteren Booten das Anlegen am Steg zu erleichtern, sollte in Stoßzeiten auf der Stadtseite des Steges ausreichend Platz gelassen wer- den.

Nach der Fahrt

14. Nach dem Ende der Fahrt sind das Ziel und die Ankunftszeit im Fahrten- buch einzutragen, ebenso besondere Vorkommnisse. Etwaige Schäden sind mit genauer Beschreibung (Bootsname, Platz, Seite etc.) in das Scha- densbuch einzutragen. Größere Schäden sowie Unfälle sind dem Bootswart unverzüglich zu melden. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden sind Namen und Anschrift (Ruderverein) des Verursachers festzuhalten.

15. Nach der Rückkehr ist das Boot immer von außen und innen zu reinigen. Die Riemen und Skulls werden ebenfalls gereinigt. Die Rollschienen sind nach jeder Fahrt gründlich mit Papier auszuwischen.

16. Die wiederholte Nichteinhaltung dieser Ruderordnung führt zum Aus- schluss vom Ruderbetrieb.

Hamburg, 26. März 2009 - Der Vorstand